Aufführungsrechte

"Es gibt Leute, die ein Theaterstück als etwas "Gegebenes" hinnehmen,
ohne zu bedenken, dass es erst in einem Hirn erdacht,
von einer Hand geschrieben werden musste."
Rudolf Joho

Das Recht zur Aufführung erteilt der

teaterverlag elgg,
CH-3123 Belp
Tel. 031/ 819 42 09. Fax 031/ 819 89 21
Montag - Freitag von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.

Der Bezug der nötigen Texthefte - Anzahl Rollen plus 1 - berechtigt nicht zur Aufführung. Es sind darüber hinaus angemessene Tantièmen zu bezahlen.

Mit dem Verlag ist vor den Aufführungen ein Aufführungsvertrag abzuschliessen, der festhält, wo, wann, wie oft und zu welchen Bedingungen dieses Stück gespielt werden darf.

Auch die Aufführung einzelner Teile aus diesem Textheft ist tantièmenpflichtig und bedarf einer Bewilligung durch den Verlag. Bei eventuellen Gastspielen mit diesem Stück, hat die aufführende Spielgruppe die Tantième zu bezahlen.

Das Abschreiben oder Kopieren dieses Spieltextes - auch auszugsweise - ist nicht gestattet. Übertragungen in andere Mundarten oder von der Schriftsprache in die Mundart sind nur mit der Erlaubnis von Verlag und Verfasser gestattet.

Dieser Text ist nach dem Urheberrechtsgesetz vom 1. Juli 1993 geschützt. Widerhandlungen gegen die urheberrechtlichen Bestimmungen sind strafbar.

Für Schulen gelten besondere Bestimmungen, die Der Verlag von Fall zu Fall regelt.

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